Die Vogelschutzzeit hat begonnen. Im Garten bitte nun die Vorgaben zur gesetzlichen Schonzeit beachten und bei Rückschnitten auf Vogelnester achten!
Überall in der Natur sind die Vögel zurzeit dabei, ihre Reviere abzugrenzen, eine Partnerin oder einen Partner zu finden und Nester zu bauen. Der NABU weist darauf hin, dass die gesetzliche Schonzeit beim Pflege- und Rückschnitt von Sträuchern und Hecken zu beachten ist. Von 1.März bis 30. September sind nur noch vorsichtige Form- und Pflegeschnitte erlaubt, die den Zuwachs des Jahres entfernen. Doch bei allen Pflegemaßnahmen dürfen brütende Vögel keinesfalls gestört werden. Da ein vogelfreundlicher Heckenschnitt nur schwer umzusetzen ist, appelliert der NABU, auch mit kleineren Eingriffen zumindest bis Juli zu warten.
Vom Boden bis in die Spitzen werden Hecken und Sträucher von Tieren wie mehrgeschossige Wohnhäuser genutzt. Aussichtsreich ganz oben nisten Grünfinken. Im Zwischengeschoss von einem halben bis zwei Metern brüten Zaunkönig und Amsel. Im Erdgeschoss sucht der Igel einen Unterschlupf und Futter unter dem Laub. Auch Bodenbrüter wie Rotkehlchen bauen hier ihr Nest.
Frühblühende Sträucher bieten Insekten erste Nahrung.
Wenn sich unter und neben einer Hecke eine Krautschicht entwickeln kann, finden Samenfresser, wie der Spatz, Nahrung. Moos wird zum Nestbau genutzt.
Weiterführende Infos: